Der Ethno-Versand …

… oder wie ein Online-Shop auf der Basis von xt:commerce entsteht (Tipps & Tricks)

Archiv: November 2007

Xtcommerce: Einfügen von Visitor-Tracking-Codes (Google-Analytics und etracker)

 

Zwischenzeitlich gibt es eine ganze Reihe von Analyse-Tools, teils kostenlos, teils kostenpflichtig. Warum aber überhaupt Visitor-Tracking betreiben?

 

Der erste Schritt zu einer Top-Platzierung Ihrer Website insbesondere bei Google ist eine Analyse der eigenen Website. Eine gezielte Suchmaschinenoptimierung Ihres Webshops kann helfen, die Sichtbarkeit und damit auch die Anzahl der Besucher und Kunden deutlich zu erhöhen. Eine von vielen Optimierungsmöglichkeiten ist der Einsatz von Analyse-Tools wie Google-Analytics oder etracker.

 

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Bestellstatus ergänzen

 

Im Admin-Bereich können Sie in der Rubrik Konfiguration / Bestellstatus den Bestellstatus der Bestellungen ändern oder ergänzen.

 

Standardmäßig installiert ist der Bestellstatus offen, In Bearbeitung und Ware verschickt. Diese Statusangaben sind bei einem Online-Shop jedoch unzureichend, da oft Bestellungen geändert oder storniert werden. Oftmals werden auch Waren zurückgeschickt.

 

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Die Angabe von Grundpreisen

 

Die gesetzliche Regelung:

Auszug aus der Preisangabenverordnung (PAngVO) Bekanntmachung der Neufassung vom 18. Oktober 2002 BGBl. I, S. 4197 ff. in der ab dem 8. Juli 2004 geltenden Fassung

 

§ 2 Grundpreis

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist.

(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise unverpackte Waren, die in deren Anwesenheit oder auf deren Veranlassung abgemessen werden (lose Ware), nach, Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis gemäß Absatz 3 anzugeben.

(3) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

(4) Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.

 

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Spam im Gästebuch, das muss nicht sein

 

Das FlatPHPbook von Thomas Hettenhausen ist sicherlich nur ein Gästebuch unter vielen. Ein Vorteil dieses Gästebuchs ist jedoch, dass es leicht auf verschiedene Sprachen angepasst werden kann. Außerdem benötigt es keine MySQL-Datenbank, da die Daten in einer Textdatei gespeichert werden.

 

Eine deutsche Installationsanleitung findet man auf der Website von dokucamp.de mit weiteren Hinweisen zu eventuellen Ergänzungen oder Abänderung des Gästebuchs. Diese Gästebuch war zunächst in der Gambio Shopsoftware integriert, hatte jedoch den entscheidenden Nachteil, dass es gegen Spam´s nicht abgesichert war. Schon 4 Wochen, nachdem der Ethno-Versand mit dieser Softwareversion online war, befanden sich die ersten Spam´s im Gästebuch. Also was tun?

 

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Abmahnrüpel im Internet

 

Abmahnungen im Internet nehmen stark zu, wobei sich der Eindruck aufdrängt, dass hier eine Reihe von Beteiligten dieses Geschäft als eine hervorragende Geldeinnahmequelle sehen und vor allem auch mit der Unwissenheit und Unkenntnis der Shopbetreiber rechnen.

 

Richtig ist sicherlich, dass das deutsche Wettbewerbsrecht sehr ausgefeilt ist und sowohl dem Schutz der potentiellen Kunden wie auch der Mitbewerber dient. Vor diesem Hintergrund gibt es sicherlich Vorgänge, die eine Abmahnung in vollem Umfang rechtfertigen. Ist es aber auch gerechtfertigt, einen Mitbewerber nur deshalb abzumahnen, weil er seinen Vornamen nicht ausgeschrieben, sondern diesen mit "R." abgekürzt hat?

 

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