Neue Verpackungsordnung
Versandhändler müssen ihre Beteiligungspflicht an der Entsorgung für Versandverpackungen ab dem 01.01.2009 selbst erfüllen.
Inzwischen ist auch die zuvor zweifelhafte Frage geklärt, ob Versandverpackungen Serviceverpackungen sind. Das ist nicht der Fall,so dass Versandhändler deshalb für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen müssen und dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen können.
Hinsichtlich den die Versandhändler interessierenden Fragen sagt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ganz eindeutig: