Der Ethno-Versand …

… oder wie ein Online-Shop auf der Basis von xt:commerce entsteht (Tipps & Tricks)

Kategorie: Rechtliches

Anti-Abmahn-Klausel

 

Zunehmend sind auf Internetseiten und auch in Onlineshops Klauseln zu finden, die offensichtlich Abmahnungen verhindern sollen.

Hintergrund der Nutzung solcher Klauseln ist möglicherweise die Befürchtung der jeweiligen Seitenbeitreiber wegen Kleinigkeiten sehr teure und kostenintensive Abmahnungen zu erhalten. An dieser Entwicklung sind professionelle Abmahnjäger, die nach jedem fehlerhaften Punkt suchen um sich ihre eigene Kasse aufzubessern, nicht ganz unschuldig.

Ich habe auch den Eindruck, dass viele Website-Betreiber derartige Klauseln oft und gerne benutzen, weil sie zunehmend häufiger im Internet zu finden sind und gut klingen. Über den Sinn und Zweck und vor allem über die rechtliche Relevanz derartiger Formulierungen machen sich wohl die wenigsten Website-Betreiber intensivere Gedanken.

Die Anti-Abmahn-Klauseln die ich bis jetzt gesehen habe, haben alle einen Inhalt, der den nachstehend zitierten Klauseln entspricht oder weitestgehend entspricht: weiterlesen… »

Gibt es den rechtssicheren Online-Shop ?

 

Gibt es den 100%ig rechtssicheren Online-Shop überhaupt ?

Meiner Ansicht nach ist es fast unmöglich jederzeit einen 100%ig rechtssicheren Online-Shop zu betreiben. Selbst wenn Sie einen kompetent Juristen / Rechtsanwalt finden, der der Ansicht ist, dass Ihr Online-Shop 100%ig rechtssicher ist, so finden sich sicherlich auch andere Juristen / Rechtsanwälte, die eine andere Meinung vertreten. Sie alle kennen sicherlich den Spruch: Fragen Sie 5 Juristen zu einem Problem, erhalten Sie fünf Meinungen.

Selbst hohe Investitionen in eine spezielle Rechtberatung garantieren keinen 100%igen Schutz. Wo liegt dann aber die Lösung ?

 

 

 

 

Meiner Ansicht nach muss der Shopbetreiber (wie bei Prüfungen und Examina) den Mut zu Lücke haben. Allerdings sollte dieser Mut und die Lücken nicht zu groß sein.

Eine Möglichkeit zumindest große Lücken zu schließen gibt das Whitepaper "In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop" von www.trustedshops.de, das Sie hier kostenlos

downloaden

können. Wenn Sie dieses Whitepaper Punkt für Punkt abarbeiten und in Ihrem Online-Shop umsetzen, haben Sie zumindest die wesentlichsten Punkte erfasst. Allerdings nur mit Gültigkeit zum Veröffentlichungsdatum des Whitepapers.

Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegen jedoch einem ständigen Wandel, so dass sich jederzeit der eine oder andere Punkt ändern kann und eine Überarbeitung des Online-Shops erforderlich macht.

Davor kann man sich weitgehend nur dadurch schützen, indem man sich selbst regelmäßig auf dem laufenden hält. Bei der Informationsflut die aber heutzutage anfällt erscheint es recht schwierig, die für den eigenen Online-Shop wichtigen Informationen heraus zu filtern.

Ich greife für meine Online-Shops reglmäßig auf zwei Informationsquellen zurück:

Zum einen empfehle ich jedem Shopbetreiber den kostenlosen Newsletter von www.shopanbieter.de zu abonieren. Dieser Newsletterservice enthält zwar nicht immer für jeden Shopbetreiber immer relevenante Informationen, er erscheint jedoch regelmäßig und gibt dem Shopbetreiber eine große Sicherheit, relevante Informationen nicht zu verpassen. Welche der in den Newsletter enthaltenen Informationen wichtig sind, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Zum anderen greife ich selbst nach wie vor noch gerne auf Printmedien zurück. Diese machen eine Suche etwas einfacher, außerdem hat man jederzeit die Möglichkeit auf die gedruckten (und hoffentlich gesammelten) Informationen zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückgreifen zu können. Ich nutze zur Zeit gerne die Zeitschrift Webselling (aber nicht ausschließlich), die in 2-monatigem Zeitabständen erscheint, einen guten Überblick über das aktuelle Online-Geschäft gibt und zudem immer eine CD mit interessanten, meist kostenlosen Programmen oder Programmteilen und auch weiterführenden Informationen enthält.

Unter reglmäßiger Nutzung dieser Informationsquellen und konsequenter Umsetzung der darin enthaltenen relevanten Informationen sollte der Online-Shop eines jeden Shopbetreibers sich auf einen weitestgehend rechtssicheren Seite bewegen.

Wem dieser Aufwand allerdings zu hoch oder nicht sicher genug erscheint, der hat natürlich auch die Möglichkeit gegen eine monatliche Gebühr, z.B. beim AGB Hosting-Service für Internetshops AGB´s zu abonnieren, die stets aktuell und abmahnsicher sein sollen.

Allerdings bin ich sicher, dass es für jeden Online-Shop auch spezielle Besondernheit gibt, die über die AGB´s oder sonstige angeführten Besonderheiten zu beachten sind und bei Nichtvorliegen abgemahnt werden können.

Nur beispielhaft möchte ich an dieser Stelle auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zu speziellen Einzelbereichen, z. B. Lebensmittel, Textilien, Preisverordnungen, Kennzeichnungsverordnung u. a. hinweisen, die ebenfalls zu beachten.

Eine ausführlichere Besprechnung dieser Problemkreise würde aber hier zu weit führen. Der Hinweis soll nur verdeutlichen, dass es nicht allein damit getan ist, die AGB´s regelmäßig zu überprüfen, sondern darüber hinaus noch eine Vielzahl andere Vorschriften zu beachten sind.

Dazu werde ich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere spezielle Beiträge hier im Blog hinterlegen. Einge Beiträge wie zur Verpackungsverordnung oder Preisangabenverordnung sind bereits jetzt im Blog zu finden.

 

Ab 11. Juni 2010 gilt neues Widerrufsrecht

Wichtig für alle Onlineshopbetreiber: Ab dem 11. Juni 2010 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle die im Internet mit Waren oder Dienstleistungen anbieten

Zu diesem Problemkreis hat Trusted Shops ein kostenloses Whitepaper erstellt, in dem ausführlich dargelegt wird, was sich für Online-Händler ändert. Zudem erhalten Shopbetreiber angepasste Musterformulierungen für den praktischen Einsatz in ihrem Online-Shop.

Das neue Whitepaper von Trusted Shops hilft Online-Händlern dabei, Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufs- und Rückgabebelehrungen zu vermeiden. Die Autoren Dr. Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH, und Wirtschaftsjurist Martin Rätze geben durch Musterformulierungen und Checklisten dem Händler sofort verwendbare Praxishilfen an die Hand, um den eigenen Shop rechtssicher zu gestalten.

Die im Whitepaper enthaltenen Musterformulierungen berücksichtigen das Widerrufsrecht für Waren, für Dienstleistungen und das Rückgaberecht. Auch gehen die Autoren auf die neue Rechtslage für Ebay-Händler ein, die zukünftig mit Online-Händlern gleichgestellt sind. Anhand einer ausführlichen Checkliste können Betreiber von Online-Shops zudem prüfen, ob ihr Shop auch alle rechtlichen Informationspflichten über das Widerrufsrecht hinaus erfüllt. Eine weitere Checkliste klärt über die sieben häufigsten Fehler beim Widerrufsrecht auf.

Das Whitepaper kann als PDF kostenlos von der Trusted Shops Website heruntergeladen werden.

Zur Vermeidung von kostenpflichtigen und sehr teueren Abmahnungen kann ich nur jedem Shopbetreiber empfehlen, seine Formulierungen für das Widerrufsrecht anhand des Whitepapers zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass die neuen Muster auf keinen Fall vor dem 11. Juni 2010 verwendet werden dürfen. Auch das hätte möglicherweise eine Abmahnung zur Folge.

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Online-Shops

 

Einen Online-Shop erfolgreich zu führen setzt nicht nur grundlegende kaufmännische Kenntnisse voraus, sondern insbesondere auch Kenntnisse darüber, welche rechtlichen Aspekte bei der Produkt-Präsentation und dem Verkauf über einen Online-Shop zu beachten sind.

 

Zwingende rechtliche Vorschriften die, möglicherweise aus Unkenntnis, nicht beachtet werden, können sehr schnell dazu führen, dass ein Online-Shop, der schwarze Zahlen schreibt, durch Abmahnungen und Schadensersatzansprüche sehr schnell tief in die roten Zahlen rutsch und im schlimmsten Fall sogar den Betrieb einstellen muss.

 

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Neue Verpackungsordnung – zum 2ten

 

Die ab dem 01.01.2009 für alle kleinen Versandhändler verpflichtende Verpackungsordnung bereitet wohl doch einige Probleme. Insbesondere stellt sich für viele Online-Shops nach wie vor die Frage, wie sie ihren neuen Verpflichtungen nachkommen können.

 

Bereits in meinem ersten Beitrag zur neuen Verpackungsordnung habe ich bereits auf Möglichkeiten hingewiesen, wie man einigermaßen kostengünstig seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Bis heute ist auf meine Anmeldung bei reasybid.de keine Reaktion gekommen. Wie soll man Angebote einholen, wenn noch nicht einmal die Anmeldung funktioniert und auch auf eine eMail mit Gewerbenachweis keine Reaktion erfolgt.

 

Mich würde schon einmal interessieren, wer mit reasybid.de überhaupt Erfahrungen -positive oder negative- gemacht hat und ob sich auf dieser Plattform überhaupt Entsorgungsunternehmen tummeln, die tatsächlich halbwegs vernünftige und bezahlbare Angebote abgeben.

 

Offensichtlich gibt es zwischen den einzelnen Entsorgungsunternehmen erheblich Differenzen. Inwieweit sich die tatsächlichen jährlichen Kosten letztendlich voneinander unterscheiden vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einzuschätzen.

 

Ausgangspunkt zu jetzigen Zeitpunkt sind daher die anfänglichen Kosten. Diese betragen bei Landbell, wie in meinem ersten Beitrag dargestellt für zwei Jahre 150,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Ein weiterer Anbieter ist die Firma Zentek (www.zentek.de). Ausweislich des online abrufbaren Vertrages betragen die Kosten für die Beteiligung an diesem System  bis 400 kg Papier, Pappe, Kartonage und bis 40 kg Kunststoff für 1 Jahr 150,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

 

Bei Ausschöpfung der Höchstmenge würde das Paket bei Landbell 114,00 EUR zzgl. einer Pauschale von 50,00 EUR jährlich und zzgl. der Umsatzsteuer kosten. Der Unterschied liegt aber darin, dass bei Landbell der Mindestumsatz nur 25,00 EUR beträgt (das reicht ungefähr für bis zu 150 kg Pappe/Papier/Karton pro Jahr, was ca. 500 mittleren Versandkartonagen entspricht).

 

Bei Zentek hingegegen sind die Kosten unabhängig vom tatsächlichen Anfall an Verpackungen bis zur vorstehend angegebenen Menge in jedem Fall zu zahlen.

 

Und es gibt tatsächlich immer noch Online-Shops die sich -zumindest nicht auf der Website ersichtlich- einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen haben. Daher an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: In der neuen Verpackungsordnung sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Außerdem besteht die Gefahr der Abmahnung durch Mitbewerber.

 

Egal für welches System Sie sich entscheiden: Es ist auf jeden Fall billiger als eine Abmahnung oder ein Bußgeld.

 

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