Der Ethno-Versand …

… oder wie ein Online-Shop auf der Basis von xt:commerce entsteht (Tipps & Tricks)

Tag: Verpackungsverordnung

Neue Verpackungsordnung – zum 2ten

 

Die ab dem 01.01.2009 für alle kleinen Versandhändler verpflichtende Verpackungsordnung bereitet wohl doch einige Probleme. Insbesondere stellt sich für viele Online-Shops nach wie vor die Frage, wie sie ihren neuen Verpflichtungen nachkommen können.

 

Bereits in meinem ersten Beitrag zur neuen Verpackungsordnung habe ich bereits auf Möglichkeiten hingewiesen, wie man einigermaßen kostengünstig seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

 

Bis heute ist auf meine Anmeldung bei reasybid.de keine Reaktion gekommen. Wie soll man Angebote einholen, wenn noch nicht einmal die Anmeldung funktioniert und auch auf eine eMail mit Gewerbenachweis keine Reaktion erfolgt.

 

Mich würde schon einmal interessieren, wer mit reasybid.de überhaupt Erfahrungen -positive oder negative- gemacht hat und ob sich auf dieser Plattform überhaupt Entsorgungsunternehmen tummeln, die tatsächlich halbwegs vernünftige und bezahlbare Angebote abgeben.

 

Offensichtlich gibt es zwischen den einzelnen Entsorgungsunternehmen erheblich Differenzen. Inwieweit sich die tatsächlichen jährlichen Kosten letztendlich voneinander unterscheiden vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einzuschätzen.

 

Ausgangspunkt zu jetzigen Zeitpunkt sind daher die anfänglichen Kosten. Diese betragen bei Landbell, wie in meinem ersten Beitrag dargestellt für zwei Jahre 150,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Ein weiterer Anbieter ist die Firma Zentek (www.zentek.de). Ausweislich des online abrufbaren Vertrages betragen die Kosten für die Beteiligung an diesem System  bis 400 kg Papier, Pappe, Kartonage und bis 40 kg Kunststoff für 1 Jahr 150,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

 

Bei Ausschöpfung der Höchstmenge würde das Paket bei Landbell 114,00 EUR zzgl. einer Pauschale von 50,00 EUR jährlich und zzgl. der Umsatzsteuer kosten. Der Unterschied liegt aber darin, dass bei Landbell der Mindestumsatz nur 25,00 EUR beträgt (das reicht ungefähr für bis zu 150 kg Pappe/Papier/Karton pro Jahr, was ca. 500 mittleren Versandkartonagen entspricht).

 

Bei Zentek hingegegen sind die Kosten unabhängig vom tatsächlichen Anfall an Verpackungen bis zur vorstehend angegebenen Menge in jedem Fall zu zahlen.

 

Und es gibt tatsächlich immer noch Online-Shops die sich -zumindest nicht auf der Website ersichtlich- einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen haben. Daher an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: In der neuen Verpackungsordnung sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Außerdem besteht die Gefahr der Abmahnung durch Mitbewerber.

 

Egal für welches System Sie sich entscheiden: Es ist auf jeden Fall billiger als eine Abmahnung oder ein Bußgeld.

 

Neue Verpackungsordnung

 

Versandhändler müssen ihre Beteiligungspflicht an der Entsorgung für Versandverpackungen ab dem 01.01.2009 selbst erfüllen.

 

Inzwischen ist auch die zuvor zweifelhafte Frage geklärt, ob Versandverpackungen Serviceverpackungen sind. Das ist nicht der Fall,so dass Versandhändler deshalb für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen müssen und dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen können.

Hinsichtlich den die Versandhändler interessierenden Fragen sagt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ganz eindeutig:

 

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Abmahnfalle Verpackungsverordnung

 

Immer wieder etwas, was das Leben als Internet-Versandhändler erschwert und verteuert: Die Beachtung der Verpackungsordnung.

 

Ich sehe mir öfter andere Onlineshops, insbesondere deren besondere Seiten wie AGB, Liefer- und Versandkosten, Datenschutzklausel und ähnliches an, einfach um nur zu sehen, wie die anderen es machen, um vielleicht noch etwas dazuzulernen.

 

Allerdings habe ich bislang noch keinen Shop gesehen, der auf die Vorschriften der Verpackungsverordnung verweist.

 

Ein bislang wohl nur wenig bearbeitetes Feld der gewerblichen, routinemäßigen Abmahner. Wer sich aber vorsorglich gegen solche möglicherweise noch kommende Abmahnungen schützen will, dem seien die Seiten der IT-Recht-Kanzlei empfohlen.

 

Dort wird zum einen detailliert dargelegt, welche Rechte und vor allem Pflichten ein Versandhändler hat und was zukünftig auf Versandhändler noch zukommen wird.

 

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